Selbstverschuldete Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch, wenn ich an der Krankheit schuld bin?

Haben sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankheit vorsätzlich beigebracht, so kann die Krankenkasse sie an den Kosten beteiligen. Dies gilt auch, wenn sie sich die Krankheit bei einem Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen haben. Das Krankengeld kann ganz oder teilweise versagt oder zurückgefordert werden.

Ist eine Behandlung wegen Tätowierung oder Piercing erfolgt, kann die Krankenkasse den Versicherten an den Kosten beteiligen.

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