Sonderausgabenabzug der Rürupbeiträge

Fragen zur Rüruprente

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Wie kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?

Die Beiträge für die Zahlung in die Rüruprente kann man als Sonderausgaben geltend machen. Jährlich sind bis zu 20.000 € zu berücksichtigen. Zahlen beide Ehegatten in eine Rürup-Rente können beide den Betrag in Anspruch nehmen, somit also maximal bis 40.000 €. Die Berücksichtigung des Höchstbetrages bedeutet aber nicht, dass der Betrag in voller Höhe absetzbar ist. Vielmehr können im Jahr 2008 von den Vorsorgeaufwendungen 66 Prozent abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent bis zum Jahr 2025. Danach sind 100% der Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag absetzbar.

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