Fragen zur Rüruprente
Lohnt sich die Rüruprente auch für Arbeitnehmer?
Die Rüruprente kann sich auch für Arbeitnehmer lohnen. Auch Arbeitnehmer können die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Hier gelten ebenfalls berücksichtigungsfähige Aufwendungen bis 20.000 € jährlich. Von den gezahlten Beiträgen werden allerdings die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.