Steuern auf die Rüruprente

Fragen zur Rüruprente                 zurück zum Fragenkatalog

Muss die Rüruprente versteuert werden?

Die Renten aus der Rüruprente müssen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG versteuert werden. Dabei unterliegt jedoch nicht der volle Zahlbetrag der Rente der Besteuerung. Vielmehr ist nur der Besteuerungsanteil zu versteuern. Dieser ist abhängig vom Beginn der Rente. Beginnt die Rente im Jahre 2009, dann sind 58% der Rente zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil erhöht sich für Neurenten in den folgenden Jahen um 2% bis 2020. Ab 2021 erhöht er sich bis 2040 um jeweils 1%, auf letztlich 100% im Jahre 2040. Der bei Beginn einer Rente festgestellte Besteuerungsanteil bleibt für die gesamte Laufzeit einer Rente bestehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert