Rüruprente beim Tod vor Rentenbeginn

Fragen zur Rüruprente 

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Was passiert mit der Rüruprente beim Tod vor Rentenbeginn?

Beim Tod vor Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital verloren. Dies entspricht der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies kann man nur mit dem Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung vermeiden. In diesem Falle wird eine Witwenrente oder Witwerrente gezahlt. Ledige Personen haben diese Möglichkeit nicht. Die von ihnen eingezahlten Beträge sind unwiderruflich verfallen. Eine Hinterbliebenenrente ist auch Kinder möglich. Bei diesen darf die Rente aber nur bis zum Ende eines Kindergeldanspruches laufen.

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