Fragen zur Rüruprente
Welche Voraussetzungen muss die Rüruprente erfüllen?
Die Rürup – Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Die Ansprüche aus der Rüruprente dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.