Rürup-Rentenbezug und Todesfall

Fragen zur Rüruprente 

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Was passiert beim Tod während des Rentenbezuges mit dem Kapital?

Tritt der Tod während der laufenden Rentenzahlung ein, endet die Rüruprente. Das restliche Kapital verfällt. Dies entspricht auch der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings kann die Rüruprente mit einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden. In diesem Falle wird eine Witwenrente oder Witwerrente gezahlt. Auch die Vereinbarung einer Waisenrente ist möglich. Diese wird jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, bis zu dem Kindergeld zu zahlen ist.

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