Gebäudeschaden

Fragen zur Hausratversicherung                          zurück zum Fragenkatalog

Werden auch Gebäudeschäden von der Hausratversicherung bezahlt?

Die Hausratversicherung versichert in der Regel bewegliche Sachen. Hierzu gehört nicht das Gebäude. Bei manchen Schadensfällen der Hausratversicherung, bei denen auch das Gebäude beschädigt wird, ist es aus Gründen der Schadensminderung und zur Vermeidung weiterer Schäden geboten, auch Gebäudeschäden einzubeziehen.

So wird der Austausch der Schlösser gezahlt, wenn die Schlüssel durch einen versicherten Hausratschaden abhanden gekommen sind. Auch wenn durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch das Gebäude im Bereich der Wohnung beschädigt wurde, werden die Kosten bezahlt. Ist der Versicherungsnehmer Mieter einer Wohnung, werden bei einem Leitungswasserschaden die Bodenbeläge, Tapeten und Innenanstriche gezahlt.

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