Ferienwohnung und Hausratversicherung

Fragen zur Hausratversicherung   

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Sind auch die ständigen Sachen in der Ferienwohnung versichert?

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht grundsätzlich nur in der angegebenen Hauptwohnung. Im Rahmen einer Außenversicherung ist der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert, wenn er nur vorübergehend nicht dort ist. Als vorübergehend wird eine Zeit bis zu drei Monaten angenommen. Bei Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, in denen ständig ein Teil des Hausrates untergebracht ist, erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.

Inzwischen bieten jedoch viele Gesellschaften eine Mobildeckung an, bei der auch die ständige Unterbringung von Hausrat in der Hausratversicherung versichert wird. Ist dies nicht der Fall, dann braucht man hierfür eine eigenständige Hausratversicherung. Dabei kann es Schwierigkeiten geben, wenn die Wohnung im Ausland liegt oder mehr als drei Monate nicht bewohnt wird.

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