Hotelkosten nach Hausratschaden

Fragen zur Hausratversicherung  

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Wer zahlt die Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Nach einem Hausratschaden ist die Wohnung oftmals längere Zeit nicht nutzbar. Dies gilt insbesondere nach einem Brandschaden oder Leitungswasserschaden. In diesem Falle muss man sich um eine Ersatzwohnung bemühen oder sich im Hotel oder einer Pension einquartieren. Die daraus entstehenden Kosten sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings sehen die meisten Versicherungen einen täglichen Höchstbetrag und eine zeitliche Begrenzung vor. Die höheren Kosten der Verpflegung gehören nicht zu den erstattungsfähigen Kosten.

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