Rückreisekosten bei Hausratschaden

Fragen zur Hausratversicherung  

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Wer zahlt, wenn man den Urlaub wegen eines Hausratschadens abbrechen muss?

Es ist der Albtraum jedes Urlaubers. Das Telefon am Urlaubsort klingelt und man erhält die Mitteilung, dass das Haus abgebrannt ist, unter Wasser steht oder von Einbrechern leer geräumt wurde. Da gibt es nur eine Entscheidung, Urlaub abbrechen und zurückreisen. Wer zahlt nun diese Kosten? Viele Hausratversicherungen sehen hier eine Erstattung der Mehrkosten für die Rückreise vor. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Schaden eine bestimmte Grenze übersteigt. Nicht ersetzt wird allerdings die entgangene Urlaubszeit. Wer in seiner Hausratversicherung eine solche Kostenerstattung nicht hat, sollte eine Versicherung mit dieser sinnvollen Ergänzung abschließen.

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