Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist eine generelle Rechengröße für den gesamten Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung. Nach § 18 Sozialgesetzbuch IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorletzten Jahr. Dieser Betrag wird auf einen durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet.
Die Bezugsgröße wird getrennt für das alte Bundesgebiet (West) und das Beitrittsgebiet (Ost) ausgewiesen. Die Bezugsgröße beträgt:
Bezugsgröße 2009 West = 2.520 € monatlich
Bezugsgröße 2009 Ost = 2.135 € monatlich