Auslandsschäden

Betriebshaftpflicht

Auslandsschäden

Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung sind Auslandsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Betriebsstätten als auch Vertriebsbüros. Dieses Risiko ist für die deutsche Haftpflichtversicherung nicht kalkulierbar. Daher sollte hierfür eine Haftpflichtversicherung in dem entsprechenden Land abgeschlossen werden.

Folgende Bereiche im Ausland können jedoch über die BHV versichert werden:

– die Teilnahme an Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen
– die Bauarbeiten, Montagearbeiten, Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten in Europa
– der direkte Export innerhalb Europas

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