Exotische Tiere

Tierhalter-Haftpflichtversicherung für exotische Tiere

Für Personenschäden oder Sachschäden, die durch ein Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter. Diese Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Halter des Tieres kein Verschulden trifft. Dies gibt sich daraus, dass es sich bei der Tierhalterhaftung um eine Gefährdungshaftung handelt.

Für Pferde und Hunde werden schon immer spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen angeboten. Dies galt in der Vergangenheit allerdings nicht für exotische Tiere. In den letzten Jahrzehnten ist die Haltung besonderer exotischer Tiere immer beliebter geworden. Aus diesem Grund bieten inzwischen verschiedene Versicherungsgesellschaften auch für solche Tiere eine Tierhalterhaftpflichtversicherung an. Dies gilt für Affen, Leguane, Greifvögel, Schlangen und andere Tiere.

Diese besondere Tierversicherung ist für das einzelne Tier oder mehrere Tiere der gleichen Gattung oder unterschiedlicher Arten möglich. In der Versicherung können gleichzeitig auch Hunde, Pferde, Ziegen, Schafe, Rinder oder Schweine versichert werden, die als Haustiere gehalten werden.

Der Versicherungsschutz wird meist ohne besondere Auflagen gewährt. Bedingung ist jedoch, dass die behördlichen Auflagen erfüllt sind und die Genehmigungen vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen im Schadenfalle nicht vor, dann ist die Haftpflichtversicherung von der Leistung frei. Deshalb sollten sich alle Halter exotischer Tiere nach den entsprechenden Vorschriften und Genehmigungen erkundigen und diese besorgen.

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