Reiserücktrittskostenversicherung

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann man sich absichern, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Bei den heute oftmals hohen Kosten für Fernreisen, ist eine solche Versicherung zu empfehlen. Dies gilt auch, wenn die Reisekosten einer ganzen Familie abzusichern sind. Eine Reiseversicherung kann sowohl für Auslands- als auch Inlandsreisen versichert werden. Der Grund einer Reise spielt keine Rolle. So kann auch ein gebuchter Kuraufenthalt hiermit abgesichert werden.   

Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn eine Reise aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden kann oder nach allgemeiner Lebenserfahrung ein Reiseantritt nicht zumutbar ist.

Solche Gründe sind Tod, schwere Erkrankung oder Unfallverletzung. Dies gilt für die Person des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten, des Lebenspartners, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern, Schwiegereltern oder anderer, nahestehender Angehöriger.

Die Reiseversicherung zahlt die Kosten beim Nichtantritt und Abbruch der Reise. Ist die Reise bereits angetreten, werden nur die anteiligen Kosten durch die Reiserücktrittsversicherung ersetzt.

Die Reiseversicherung muss bei der Buchung bzw. spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reiseunterlagen abgeschlossen werden. Bei kurzfristig gebuchten Reisen muss der Versicherungsabschluss sofort erfolgen.

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