Sofortleistung der Unfallversicherung

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Bei der Invaliditätssumme werden die Leistungen nicht vor Ablauf eines Jahres gezahlt. Dies ist von Nachteil, wenn bei besonders schweren Unfällen sofortige finanzielle Mittel erforderlich sind. Deshalb wird von verschiedenen Unfallversicherungen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen angeboten.

Hier handelt es sich um einmalige Kapitalbeträge, die zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt werden. Als Schwerverletzungen gelten dabei:

Querschnittslähmungen
Amputationen des Fußes oder der Hand
Schwere Schädel-Hirn-Verletzungen
Schwere Mehrfachverletzungen z.B. Oberarmbruch und Schienbeinbruch
Schwere Verbrennungen von mehr als 30% der Körperfläche
Erblindung 

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