Invalidität in der Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Invalidität

Invalidität bedeutet die dauerhafte körperliche Einschränkung durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall. Für die private Unfallversicherung kommt als Invalidität nur die Einschränkung durch Unfallfolgen zum Tragen.

Für die Höhe der Leistungen ist der Grad der Invalidität entscheidend. Dieser Grad wird durch eine ärztliche Feststellung getroffen. Hierbei kann es bei unterschiedlichen ärztlichen Gutachtern zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen.

Zur Vermeidung solcher Abweichungen in der Beurteilung der Invaliditätsgrade wurde eine Gliedertaxe erstellt. In dieser sind die häufigsten Verluste oder Funktionsausfälle von Körperteilen und Sinnesorganen mit festen Invaliditätsgraden festgelegt. Diese Gliedertaxe ist fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Die in der Gliedertaxe festgelegten Grade von Invalidität können bei besonderen Berufsgruppen erhöht werden. So kann der Invaliditätsgrad bei Verlust von Fingern und Händen bei Berufsgruppen, die besonders auf diese Gliedmassen angewiesen sind, erhöht werden. Dies gilt besonders bei Musikern, Medizinern und Handwerkern. Hierfür ist dann ein höherer Beitrag zu zahlen.

Gliedertaxe

Hier ist ein Beispiel für eine Gliedertaxe einer privaten Unfallversicherung:

Verlust oder völliger Funktionsausfall:

50% bei Verlust eines Auges
30% Verlust des Gehörs auf einem Ohr
10% Verlust des Geruchssinns
5% Verlust des Geschmacksinns

70% Verlust eines Armes
65% Verlust eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes
60% Verlust des Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes
55% Verlust einer Hand
20% Verlust eines Daumens
10% Verlust eines Zeigefingers
5 % Verlust eines anderen Fingers

70% Verlust eines Beines über der Mitte des Oberschenkels
60% Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels
50% Verlust eines Beines bis unterhalb des Knies
45% Verlust eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels
40% Verlust eines Fußes
5% Verlust der großen Zehe
2% Verlust einer anderen Zehe

Liegt nur ein teilweiser Verlust oder Funktionsausfall vor, dann wird nur der entsprechende Teil des Prozentsatzes als Invalidität berücksichtigt. Mehrere Körperschäden werden zusammen gerechnet. Es kann maximal eine Invalidität von 100% bestehen.

 

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