GUV Waisenrente der Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Waisenrenten

Wird ein Elternteil durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit getötet, dann erhalten die Waisen eine Waisenrente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Waisenrente beträgt 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise und 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes für eine Vollwaise. Die Waisenrente dürfen zusammen mit der Witwenrente und den anderen Waisenrenten zusammen 80 Prozent nicht übersteigen. Wird dieser Betrag überschritten, werden alle Renten anteilmäßig gekürzt.

Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr bei Schulausbildung oder Berufsausbildung. Die Zeit verlängert sich um die Zeit eines gesetzlichen Wehrdienstes oder Zivildienstes.

 

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