GUV Übergangsgeld der Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Übergangsgeld

In der gesetzlichen Unfallversicherung wird ein Übergangsgeld gezahlt, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Umschulungsmaßnahmen.

Für die Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommens (Regelentgelt), höchstens jedoch des Nettoentgeltes zugrunde gelegt.

Als Übergangsgeld werden für Versicherte mit mindestens einem Kind oder einem nicht erwerbstätigen Ehegatten 75 Prozent des Regelentgeltes gewährt. Die übrigen Versicherten erhalten Übergangsgeld in Höhe 68 Prozent des Regelentgeltes.

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