Gesetzliche Unfallversicherung
Heilmittel
Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen. Voraussetzung ist, dass sie einem Heilzweck dienen, einen Heilerfolg sichern und von ausgebildeten Personen erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie Sprach- und Beschäftigungstherapie.