Häusliche Krankenpflege

Gesetzliche Unfallversicherung

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege der gesetzlichen Unfallversicherung wird im Haushalt oder der Familie des Verletzten erbracht. Sie wird neben der ärztlichen Behandlung durch geeignete Pflegekräfte erbracht, wenn Krankenhausbehandlung zwar geboten aber nicht durchführbar ist. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die erforderliche Grundpflege und Behandlungspflege, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

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