Erstversorgung

Gesetzliche Unfallversicherung

Erstversorgung

Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt die Kosten der Erstversorgung bei einem Arbeitsunfall. Das bedeutet, dass die erste Hilfe am Unfallort auch durch nicht medizinische Personen gezahlt wird. Hat ein Helfer Aufwendungen für diese Hilfe, können die Kosten geltend gemacht werden. Dies gilt zum Beispiel für die Nutzung der Erste-Hilfe-Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges.

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