Studenten mit Waisenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Studenten mit Waisenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Waisenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind sonstige Einkünfte im Sinne des Steuerrechts, soweit sie der Besteuerung unterliegen. Die Höhe des Besteuerungsanteiles hängt dabei von dem Beginn der Rente ab. So sind bei Renten, die 2009 beginnen, 58 Prozent der Rente zu besteuern. In der Sozialversicherung zählen solche Renten grundsätzlich ebenfalls in gleicher Höhe zum Gesamteinkommen.

Aufgrund besonderer Vorschriften wird bei der Prüfung des Familienhilfeanspruches der volle Zahlbetrag der Rente als Einkommen berücksichtigt.

Einkommensanrechnung siehe:

Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung

Hinzuverdienstgrenze bei Waisenrenten

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