BAföG und Studenteneinkommen

BAföG und Studenten-Einkommen

Studenten, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG erhalten, sollten darauf achten, dass eigene Einkünfte auf die Förderung angerechnet werden. Dies gilt für alle Einkünfte, die monatlich 255 € übersteigen.

Bei Nebenjobs gilt folgende Regelung:

Bei der Berechnung der Entgelte können anteilige pauschale Werbungskosten für Arbeitnehmer bis zu 76,67 € monatlich abgezogen werden. Von dem verbleibenden Betrag ist noch eine Pauschale für Sozialbeiträge in Höhe von 21,5% absetzbar. Übersteigt der verbleibende Betrag die Summe von 255 € monatlich, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Bei dieser Berechnung werden Nebenjobs bis zu 400 € im Monat anrechnungsfrei bleiben.

Angerechnet werden auch alle sonstigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Hierzu gehören auch Entgelte aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Musiker, Nachhilfelehrer usw.). Als Einkünfte gelten hier der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben = Gewinn.

Als Einkommen gilt dabei auch der Bezug einer Waisenrente. Hiervon ist ein monatlicher Betrag in Höhe von 120 € anrechnungsfrei.

Bei der BAföG-Berechnung wird übrigens auch das Vermögen des Studenten berücksichtigt. Wer also für sein Studium gespart hat und entsprechende Geldmittel hat, kann dadurch seinen BAföG-Anspruch verringern. Der Freibetrag beträgt dabei 5.200 €. Nicht zum Vermögen gehören dabei Haushaltsgegenstände, wohl aber der Wert eines Fahrzeuges.

Übersicht der Einkommensarten von Studenten

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