Versichertes Kfz-Zubehör

Fahrzeugversicherung

Mitversichertes Zubehör

In der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung sind die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Dabei ergibt sich bei solchen Schäden die Frage inwieweit Einbauten, Umbauten und Zubehör versichert sind. Das mitversicherte Zubehör ergibt sich dabei aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung AKB. Dort ist eine Liste beigefügt, welche Zubehörteile versichert sind. Dabei ist die Liste bei den einzelnen Autoversicherungen unterschiedlich. Es wird differenziert zwischen Zubehör, das im Fahrzeug fest eingebaut ist, unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden ist. Es wird dabei unterschieden zwischen

ohne Beitragszuschlag mitversichertes Zubehör
zum Beispiel: Abschleppseil, Kindersitz Gepäckträger, Autoapotheke, Warndreieck

ohne Beitragszuschlag mitversichertes Zubehör bis zu einem  festgelegten Neuwert
zum Beispiel: Navigationsgerät, Funkanlage mit Antenne, CD-Wechsler, Fernseher mit Antenne

gegen Beitragszuschlag versicherbares Zubehör
zum Beispiel: Dachkoffer, Diktiergerät, Panzerglas, Reklame, Hydraulische Ladebordwand, Spezialaufbauten

nicht versicherbares Zubehör
zum Beuspiel: Atlas, CDs, Ersatzteile, Kühltasche, Laptop,, Staubsauer

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