Fahrzeugversicherung
Mitversichertes Zubehör
In der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung sind die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Dabei ergibt sich bei solchen Schäden die Frage inwieweit Einbauten, Umbauten und Zubehör versichert sind. Das mitversicherte Zubehör ergibt sich dabei aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung AKB. Dort ist eine Liste beigefügt, welche Zubehörteile versichert sind. Dabei ist die Liste bei den einzelnen Autoversicherungen unterschiedlich. Es wird differenziert zwischen Zubehör, das im Fahrzeug fest eingebaut ist, unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden ist. Es wird dabei unterschieden zwischen
ohne Beitragszuschlag mitversichertes Zubehör
zum Beispiel: Abschleppseil, Kindersitz Gepäckträger, Autoapotheke, Warndreieck
ohne Beitragszuschlag mitversichertes Zubehör bis zu einem festgelegten Neuwert
zum Beispiel: Navigationsgerät, Funkanlage mit Antenne, CD-Wechsler, Fernseher mit Antenne
gegen Beitragszuschlag versicherbares Zubehör
zum Beispiel: Dachkoffer, Diktiergerät, Panzerglas, Reklame, Hydraulische Ladebordwand, Spezialaufbauten
nicht versicherbares Zubehör
zum Beuspiel: Atlas, CDs, Ersatzteile, Kühltasche, Laptop,, Staubsauer