Kfz Doppelkarte

Kfz Versicherung

Doppelkarte

Die im Sprachgebrauch bezeichnete Doppelkarte der Kfz-Versicherung, ist der Nachweis eines bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes für das anzumeldende Fahrzeug. Die Bezeichnung kommt von der früheren doppelten Ausführung dieser Karte. Offiziell lautet die Bezeichnung hierfür Versicherungsbestätigung.

Ohne eine solche Versicherungsbestätigung erhält man keine Zulassung bei der Zulassungsbehörde. Inzwischen ist es üblich, dass die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt wird. Mit der Ausstellung dieser Bestätigung besteht auch der Kfz-Haftpflichtschutz durch eine vorläufige Deckungszusage. Mit Abschluss des Vertrages und der Zahlung des Erstbeitrages wird der vorläufige Schutz durch die reguläre Deckung abgelöst.

Es ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbestätigung meist nur die vorläufige Deckung für die Haftpflicht enthält. Eine Vollkaskoversicherung besteht damit noch nicht. Deshalb kann es vorkommen, dass trotz Zulassung kein Schutz für das Fahrzeug besteht. Im Schadensfall braucht die Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht zu leisten. Man sollte deshalb darauf achten, dass auch für die Fahrzeugversicherung eine vorläufige Deckung zugesagt wird.

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