Rückstufung Autoversicherung

Kfz Versicherung

Rückstufung im Schadenfall

Rückstufungstabelle

Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung ein ganzes Kalenderjahr schadensfrei bestanden, dann erfolgt im Folgejahr die Einstufung in der höheren Schadensfreiheitsklasse. Ist der Vertrag aber nicht schadensfrei geblieben, dann erfolgt eine Rückstufung. Die Rückstufung erfolgt getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.

Ein Vertrag gilt nicht als schadensfrei, wenn ein Schaden gemeldet wurde und hierfür Rückstellungen gebildet wurden, aber bisher keine Zahlungen erfolgten. Wenn in späteren Jahren diese Rückstellungen aufgelöst werden, ist der Vertrag rückwirkend schadensfrei zu stellen. Erfolgt eine Zahlung aus der Vollkaskoversicherung für einen Schaden, der auch einen Teilkaskoschaden darstellt, wird die Vollkasko nicht zurückgestuft.

Bei Eintritt eines Schadens kann man diesen von seiner Kfz-Versicherung regulieren lassen. Die Versicherung teilt ihrem Versicherten nach der Regulierung die Höhe der Aufwendungen mit. Sie fügt dabei eine Vergleichsberechnung bei, ob der Rückkauf des Schadens oder die Schadensbelastung günstiger ist. Innerhalb von sechs Monaten hat man dann die Möglichkeit, die entstandenen Kosten zu erstatten um seinen Vertrag schadensfrei zustellen.

Dieser Rückkauf wird bei den meisten Gesellschaften nur für die Haftpflichtversicherung akzeptiert. In der Vollkasko hat der Versicherte ja selbst vorher den Schaden geltend gemacht und damit den Wunsch nach Schadensbelastung seines Vertrages.

Man sollte die Frist für die Rückzahlung der Schadenskosten ausnutzen. Dies gilt nicht nur wegen der ersparten Zinsen. Durch einen weiteren Schadensfall innerhalb dieses Zeitraumes, könnte sich eine andere Vergleichsberechnung ergeben.

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