Mallorca Police

Kfz Versicherung

Mallorca Police

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für das zugelassene und versicherte Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union. Vielfach nimmt man bei einem Urlaubsaufenthalt nicht sein eigenes Fahrzeug mit, sondern leiht oder mietet sich am Urlaubsort auf Mallorca oder den kanarischen Inseln ein fremdes Fahrzeug.

In der Vergangenheit zeigte sich, dass der Schutz der örtlichen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Deckung hoher Schäden nicht ausreichte. In diesem Falle musste der Unfallverursacher mit seinem Vermögen haften. Hier greift nun die Mallorca Police. Hat man in Deutschland ein Fahrzeug versichert, dann ist man auch mit dem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug im Ausland mit der gleichen Deckungssumme haftpflichtversichert.

Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt dann die durch die ausländische Haftpflichtversicherung nicht gedeckten Schadenskosten. Diese Regelung ist inzwischen bei den meisten Kfz-Versicherungen Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Manche Versicherung leisten allerdings nicht bis zur Deckungssumme des eigenen Fahrzeuges, sondern nur bis zur Mindestdeckung des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Hier betragen die Deckungssummen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert