Kfz Anhaenger

Kfz Versicherung

Anhänger

Anhänger brauchen in der Regel eine eigene Kfz-Zulassung mit eigenem Kennzeichen und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Von der Zulassung sind unter anderem folgende Anhänger nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausgenommen:

Anhänger land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe, wenn sie nur für diesen Zweck verwendet werden und nur mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h mitgeführt werden
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe bis zur Geschwindigkeit von 25 km/h
fahrbare Baubuden bis zur Geschwindigkeit von 25 km/h
Arbeitsmaschinen
Spezialanhänger für den Transport von Sportgeräten und Tieren
einachsige Anhänger hinter Krafträdern und Krankenfahrstühlen
Anhänger für Feuerlöschzwecke
land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte
Sitzkarren hinter einachsigen land- und forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen

Der Versicherungsschutz kommt für Schäden zum Tragen, die allein durch die Anhänger verursacht wurden.

Schäden, die durch den Hänger als Gespann verursacht werden, sind durch die Haftpflichtversicherung des verbundenen Kraftfahrzeuges versichert.

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