PKV Heilpraktiker

Private Krankenversicherung

Heilpraktiker

Für die Versicherten von gesetzlichen Krankenkassen gehören die Kosten eines Heilpraktikers nicht zu den bezahlbaren Leistungen. Sie müssen diese aus eigener Tasche bezahlten. Dies gilt auch für die von dem Heilpraktiker verordneten Arzneimittel. In der privaten Krankenversicherung gehört die homöopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker zu den Kosten, die erstattet werden.

Viele Patienten suchen Alternativen in sanfter und alternativer Medizin, die von der Schulmedizin nur selten angeboten wird. Bei den Heilpraktikern gehören diese Behandlungen schon immer zu deren Behandlungsumfang. Dabei ist wenig bekannt, dass die Heilpraktiker inzwischen auch andere umfangreiche Behandlungen durchführen.

Hierzu gehörten neben der klassischen Homöopathie auch die Chiropraktik, anthroposophische Medizin, Eigenbluttherapie, Physiotherapie, Kinesiologie, Akupunktur, Bioenergetik und Atemtherapie. Daneben gibt es noch Heilpraktiker mit den besonderen Schwerpunkten in Psychotherapie, Familientherapie, Autogenem Training und Hypnose.

Wer Wert auf eine Behandlung bei einem Heilpraktiker legt, sollte deshalb eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Eine solche private Zusatzversicherung sieht auch die Erstattung von Kosten eines Heilpraktikers vor.

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