PKV Einbetzimmer

Private Krankenversicherung

Einbett-Zimmer und Zweibett-Zimmer

Bei der stationären Behandlung im Krankenhaus gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die Unterkunft und Verpflegung in einem Mehrbettzimmer. Die heutigen Krankenhäuser und Kliniken haben meist standardmäßig Zwei-Bett-Zimmer oder Drei-Bett-Zimmer. Allerdings gibt es immer noch Einrichtungen, die auch  Zimmer mit vielen Betten haben.

Hier besteht die Möglichkeit mit dem Krankenhaus als Wahlleistung die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer oder Zwei-Bett-Zimmer zu vereinbaren. Hierfür ist ein täglicher Zuschlag zu zahlen. Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Chefarztbehandlung und der Wahl eines Einzelzimmers. Vielmehr kann man beide Wahlleistungen getrennt vereinbaren.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Unterbringung in einem standardmäßigen Zimmer enthalten, nicht aber besonders berechenbare Zweitbettzimmer und Einbettzimmer. In der privaten Krankenversicherung gehören diese Kosten normalerweise zum Leistungsspektrum dazu. Gesetzlich Versicherte können aber durch eine Krankenzusatzversicherung diese Leistung privat versichern.

Eine Unterbringung in einem Zweibett-Zimmer oder Einbett-Zimmer ist kein Luxus, sondern oft eine Notwendigkeit. Hier hat man die notwendige Ruhe um den Heilungsprozess zu fördern. Der Aufenthalt in Großraumzimmern mit nervigen Mitpatienten und lärmenden Großfamilien, lassen einen sonst nicht zur Ruhe kommen. Deshalb sollte man eine solche Zusatzversicherung für den Fall der Fälle haben.  

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