PKV Basistarif

Private Krankenversicherung

Basistarif

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. Dabei besteht für alle Versicherungen ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, ein Interessent darf nicht aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Es dürfen auch keine Risikozuschläge wegen einer bestehenden Erkrankung erhoben werden.

Der Beitrag des Basistarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung GKV nicht übersteigen. Die Leistungen aus dem Basistarif müssen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Ist jemand bereits privat krankenversichert, dann kann er in der Zeit vom 1.1.2009 bis 30.6.2009 in den Basistarif jeder privaten Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Nach diesem Zeitpunkt ist ein solcher Wechsel nur noch für die ab 2009 neu abgeschlossenen Krankenversicherungsverträge möglich. Für Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine Rente beziehen, können jederzeit in den Basistarif der eigenen privaten Krankenversicherung wechseln. Durch den neu eingeführten Basistarif wird der bisher bestehende Standardtarif abgelöst, den es ab 2009 nicht mehr gibt.

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