GKV kieferorthopädische Behandlung

Gesetzliche Krankenversicherung

Kieferorthopädische Behandlung

Die kieferorthopädische Behandlung ( Kfo ) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben hierauf Anspruch, wenn in medizinisch begründeten Indikationsfällen eine solche Behandlung erforderlich ist. Eine solche Behandlung ist angezeigt, wenn eine Kieferfehlstellung oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht.

Ob eine solche Indikation vorliegt, richtet sich nach den vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen erstellten Kieferorthopädischen Richtlinien ( Kfo-R ).

Die Behandlungskosten werden nur von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, wenn die Kfo-Behandlung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Erwachsene erhalten nur eine Behandlung bezahlt, wenn der Versicherte schwere Kieferanomalien hat, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahme erfordert.

Der Versicherte hat 20 Prozent der Behandlungskosten vorerst selbst zu bezahlen. Dieser Kostenanteil wird erstattet, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen ist. Mit dieser Interessenquote will man die Eltern dazu bringen, dass sie ihre Kinder zu einer planmäßigen Behandlung anhalten. Wird die Behandlung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, verfällt der Eigenanteil.

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