GKV Zahnärztliche Behandlung

Gesetzliche Krankenversicherung

Zahnärztliche Behandlung

Die zahnärztliche Behandlung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die Tätigkeit der Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahnkrankheiten, Mundkrankheiten und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Die zahnärztliche Tätigkeit umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.

Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten zu tragen. Hierüber ist vorher eine schriftliche Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient erforderlich.

Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehörten auch zahnärztliche Leistungen der kieferorthopädischen Behandlung von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen gehören nicht dazu.

Zahnärztliche Behandlung darf für Kassenpatienten nur durch zugelassene Vertragszahnärzte erbracht werden.

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