Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft. Der Anspruch auf Leistungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch besteht nur, wenn dieser bei einer besonderen Einrichtung vorgenommen wird. Die Einrichtung muss nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten ( SchKG ) zugelassen sein