GKV Regelversorgung

Gesetzliche Krankenversicherung

Regelversorgung

Die Regelversorgung ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung mit Zahnersatz. Aufgrund des zahnärztlichen Befundes wird die Notwendigkeit einer Zahnersatzversorgung festgestellt. Dabei wird von den fehlenden Zähnen und den zu ersetzenden Zähnen ausgegangen. Jeder Befund wird dabei einer Regelversorgung zugeordnet. Diese Regelversorgung soll eine zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz sicherstellen. Zu der jeweiligen Regelversorgung werden Beträge zugeordnet. Zu diesen Beträgen zahlen die Krankenkassen Festzuschüsse, die unabhängig von der tatsächlich erfolgten Art der Zahnersatzversorgung sind.