GKV Medizinische Rehabilitation

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder die Folgen zu mildern, dann haben die Krankenkassen medizinische Rehabilitation zu gewähren.

Eine solche Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär in besonderen Rehabilitationseinrichtungen stattfinden, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Die Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden nur erbracht, wenn andere Träger der Sozialversicherung nicht zuständig sind.

Für jeden Tag einer Reha-Maßnahme hat der Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten. Handelt es sich um eine Anschlussrehabilitation nach einer vorhergehenden stationären Krankenhausbehandlung, dann ist die Zuzahlung auf den Zeitraum von 28 Kalendertagen begrenzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert