GKV Belastungsgrenze

Gesetzliche Krankenversicherung

Belastungsgrenze

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für ihre Versicherten verschiedene Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen vor. Damit die Versicherten nicht übermäßig belastet werden, ist eine Überforderungsklausel vorgesehen. Danach sind Zuzahlungen nur bis zur Belastungsgrenze zu zahlen.

Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wird diese Grenze überschritten, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung auszustellen, das in diesem Jahr keine weiteren Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Bei schwerwiegenden Erkrankungen, die eine Dauerbehandlung erfordern (chronische Erkrankungen), beträgt die Belastungsgrenze nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Diese niedrigere Grenze gilt nicht, wenn die Erkrankten durch versäumte Vorsorgeuntersuchungen die Erkrankung mit begünstigt haben. Das gilt für nach dem 1.4.1972 Geborene, die die Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit nicht wahrgenommen haben. Das gilt aber auch für die nach dem 1.4.1987 geborenen Frauen und die nach dem 1.4.1962 geborenen Männer, wenn sie die Krebsvorsorgeuntersuchungen versäumt haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert