GKV Ärztliche Behandlung

Gesetzliche Krankenversicherung

Ärztliche Behandlung

Die ärztliche Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichen und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist.

Die ärztliche Behandlung für Kassenpatienten wird nur durch zugelassene Ärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren und ermächtigte Ärzte durchgeführt.   

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