Gesetzliche Rentenversicherung
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor einer Rente richtet sich nach dem Alter des Versicherten beim Rentenbeginn. Wird die Rente mit dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen, dann ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,0.
Wird eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, dann verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Monat um 0,003. Wird die Rente später als zum normalen Rentenbeginn in Anspruch genommen, dann erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat um 0,005.