GRV Altersrente für Schwerbehinderte

Gesetzliche Rentenversicherung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Versicherte haben einen Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderte anerkannt sind. Sie müssen die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr ist möglich.

Diese Altersgrenzen werden für Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der vorzeitige Bezug wird vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Für den vorzeitigen Bezug ist ein monatlicher Abschlag der Rente in Höhe von 0,3 Prozent in Kauf zu nehmen.

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