Sockelbetrag der Riesterrente

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Was ist der Sockelbetrag?

Um die staatliche Höchstförderung zu erhalten, muss der Versicherte 4% seines Vorjahreseinkommens einzahlen. Dieser Mindesteigenbetrag umfasst auch die staatlichen Zulagen. Sind mehrere Kinder mit Anspruch auf Kinderzulage vorhanden und ist das Einkommen niedrig, dann kann es vorkommen, dass die staatlichen Zulagen höher sind als der Mindesteigenbetrag. In diesem Falle müsste der Versicherte überhaupt nicht mehr zuzahlen. In diesen Fällen ist jedoch ein Sockelbetrag vorgesehen, den der Versicherte in jedem Falle zahlen muss. Dieser Sockelbetrag beträgt jährlich 60 Euro.

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