Mietkosten bei Gebäudeschäden

Fragen zur Wohngebäudeversicherung 

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Werden die Hotelkosten oder Mietkosten bezahlt?

Nach einem versicherten Gebäudeschaden sind die Wohnräume oftmals längere Zeit nicht nutzbar. In diesem Falle muss sich der Wohnungsinhaber, egal ob Mieter oder Eigennutzer eine Ersatzwohnung besorgen oder sich in einem Hotel einquartieren. Aus der Gebäudeversicherung werden diese Kosten erstattet.

Erstattet werden bei Mietern die Kosten der Mietwohnung und die fortlaufenden Nebenkosten. Für sie selbst genutzte Wohnung wird die ortsübliche Miete erstattet. Dies gilt auch bei Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension. Diese Mietkosten werden meist maximal bis zu 12 Monaten erstattet.

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