Ehegatte und Kinder in der privaten Krankenversicherung

Fragen zur PKV     

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Wie sind der Ehegatte und die Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert?

Waren bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung der Ehegatte und die Kinder bisher in der GKV in der Familienhilfe mitversichert, endet dieser Anspruch beim Wechsel. Sie können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln. In diesem Falle ist für jeden Familienangehörigen ein eigener Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Für jeden Angehörigen ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen und die Gesundheitsfragen sind zu beantworten.

Ist der andere Ehegatte selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, dann kann er nicht wechseln. Bei den Kindern ist zu prüfen, ob weiterhin ein Familienhilfeanspruch besteht. Ist dies nicht der Fall, können sich die Kinder privat versichern oder in der GKV als freiwilliges Mitglied verbleiben. In diesem Falle hat jedes Kind einen eigenen Beitrag zu zahlen.

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