Fragen zur PKV
Was ist, wenn man arbeitslos ist?
Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist und arbeitslos wird, kann weiterhin privat versichert bleiben. Er wird durch den Bezug des Arbeitslosengeldes zwar versicherungspflichtig, kann sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Zeit des Arbeitslosengelbezuges erhält man einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung.
Ist abzusehen, dass es sich nur um eine vorübergehende Arbeitslosigkeit handelt, sollte man an der privaten Krankenversicherung nichts ändern. Man kann zwar in die GKV wechseln. Liegt bei der neuen Beschäftigung aber das Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze, besteht keine Rückkehrmöglich mehr, da Versicherungspflicht eintritt.