Fragen zur PKV
Ich mache mich selbständig. Kann ich sofort in die PKV wechseln?
Versicherungspflichtige in der GKV sind in der Regel nur die gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer. Endet das Beschäftigungsverhältnis, endet auch die Versicherungspflicht. Ist man anschließend selbständig tätig, kann man sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Eine besondere Kündigung bei der GKV ist nicht erforderlich. Die Suche nach einer privaten Krankenversicherung sollte man allerdings schon vorher beginnen. Schließlich muss man die geeignete PKV finden.
Die Gesundheitsfragen und die Beitragshöhe sollten schon abgeklärt sein, bevor man bei der GKV ausscheidet. Dadurch vermeidet man unnötigen Zeitdruck und die Gefahr eine nicht geeignete KV abzuschließen. Ein Versicherungsvergleich sollte immer stattfinden.