PKV-Wechsel bei Versicherungspflicht

Fragen zur PKV  

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Kann man auch schon in die PKV wechseln,
wenn man noch versicherungspflichtig ist?

Ein Wechsel in die PKV ist auch schon bei Versicherungspflicht möglich. Dies geht über eine so genannte Anwartschaftsversicherung oder einen Optionstarif. In der Anwartschaftsversicherung zahlt man nur einen geringen Beitrag. Einen Leistungsanspruch hat man noch nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich aber das Recht, später mit dem ursprünglichen Eintrittsalter und ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Krankenvollversicherung abzuschließen. Dies ist interessant für diejenigen, bei denen das baldige Überschreiten der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung absehbar ist.

Bei Optionstarifen erwirbt man sich ebenfalls dieses Beitrittsrecht. Hier hat man meist aber schon die Vorteile einer Krankenzusatzversicherung wie Chefarztbehandlung, Einbett-Zimmer, Auslandsschutz und dergleichen. Beim Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung kann man diesen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Vollkrankenversicherung umtauschen.

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