Basistarif 2009 der privaten Krankenversicherung

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Was hat es mit dem Basistarif auf sich?

Ab dem 1. 1.2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. Ein Antrag auf diesen Basistarif darf nicht abgelehnt werden und es dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Der Basistarif muss in seinen Leistungen dem Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Für alle bereits privat Krankenversicherten besteht im ersten Halbjahr 2009 ein Wechselrecht in den Basistarif jeder privaten Krankenversicherung. Nach diesem Zeitpunkt kann man ab dem 55. Lebensjahr in den Basistarif seiner Versicherung wechseln.

Für private Krankenversicherungen, die ab 2009 neu abgeschlossen werden, besteht das Wechselrecht in den Basistarif jeder anderen privaten Krankenversicherung. Der bisherige Standardtarif fällt zukünftig weg.

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