Private Krankenversicherung im Rentenalter

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Was passiert, wenn ich Rentner bin?

In der gesetzlichen Krankenversicherung tritt beim Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Bezug der Rente eine Änderung ein. Man ist versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Die Beiträge werden aus der Rente, den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen berechnet. Bei privat versicherten Rentnern ändert sich an der Beitragszahlung grundsätzlich nichts. Die bisherige Höhe des Beitrages bleibt bestehen, auch wenn der Arbeitgeberzuschuss weggefallen ist.

Der Rentenversicherungsträger zahlt lediglich einen Beitragszuschuss zu dem Krankenversicherungsbeitrag. Dies sollte man schon bei Abschluss der privaten Krankenversicherung wissen. Einen Teil der Beitragsersparnis in jungen Jahren sollte man daher als persönlichen Beitragszuschuss für das Alter anlegen. Dies geschieht am besten in Form einer Rentenversicherung. Mit den aus dieser Versicherung fälligen Zahlungen, kann man dann den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss bequem kompensieren.

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