Steuern aus der Rente

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Welche Steuern zahle ich beim Rentenbezug?

Renten aus der privaten Rentenversicherung sind sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese Einkünfte sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteiles ist abhängig vom Lebensalter, das bei Beginn der Rente vollendet ist. So beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr 22% der Rente. Beginnt die Rente erst mit dem 65. Lebensjahr, dann beträgt der Ertragsanteiles 18% der Rente, beim 70. Lebensjahr nur noch 15%. Der einmal festgestellte Ertragsanteil bleibt für die gesamte Laufzeit der lebenslangen Rente gleich.

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